Bei den Incoterms®-Klauseln (International Commercial Terms) handelt es sich um eine Reihe von internationalen Regeln zur Definition spezifizierter Handelsbedingungen im Außenhandel. Die Incoterms® regeln die wesentlichen Käufer- und Verkäuferpflichten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften. Dadurch erreichen Vertragspartner eine international einheitliche Auslegung bestimmter Pflichten von Käufern und Verkäufern. Auf diese Weise können Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.
Bereits seit mehr als sieben Jahrzehnten nutzen Unternehmer aller Länder die Incoterms®-Regeln. 1936 von der ICC in Paris erstmals herausgegeben, erschien im September 2010 die siebte Revision dieses Regelwerks. Sie wurden von Experten und Praktikern aus dem internationalen und nationalen ICC-Mitgliederkreis überarbeitet. Die Neufassung wird zum 1. Januar gültig und löst somit die Incoterms® 2000 ab.
Die Incoterms®-Regeln der ICC werden heute auf internationaler Ebene allgemein anerkannt und von der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) unterstützt. Sie werden von den jeweiligen nationalen Gerichten anerkannt. Allerdings haben sie keinen Gesetzesstatus, d. h. sie müssen also in den jeweiligen Vertrag explizit aufgenommen werden, um ihre Gültigkeit zu sichern. Auch in den USA finden die Incoterms®-Klauseln zunehmend Anwendung; hier hatte man viele Jahre auf eigene Regeln gesetzt.
| Code | Bedeutung |
| EXW | Ab Werk (Ex Works) |
| FCA | Frei Frachtführer (Free Carrier) |
| CPT | Frachtfrei (Carriage paid to) |
| CIP | Frachtfrei versichert (Carriage and Insurance paid to) |
| DAT | Geliefert Terminal (Delivered at Terminal) |
| DAP | Geliefert benannter Ort (Delivered at Place) |
| DDP | Geliefert verzollt (Delivery Duty paid) |
| FAS | Frei Längsseite Schiff (Free alongside Ship) |
| FOB | Frei an Bord (Free on Board) |
| CFR | Kosten und Fracht (Cost and Freight) |
| CIF | Kosten, Versicherung und Fracht (Cost, Insurance and Freight) |


