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  • Seefracht
    +49-(0)40-78 91 81 – 01
  • Luftfracht
    +49-(0)40-5075 23 -85/-86
RECHTLICHE HINWEISE
LUFTFRACHT

Transportversicherung

  • Unkomplizierter Abschluss einer Transportversicherung für die gesamte Transportstrecke.
  • Transportversicherung der Ware zum Fakturenwert (Rechnungswert), Fracht- und sonstige Beförderungskosten bis zur Ablieferungsstelle am Ablieferort (soweit diese Kosten nicht bereits im Fakturenwert enthalten sind), Versicherungskosten, ggf. Zollabgaben sowie einen imaginären Gewinn i.H.v. 10% des Fakturenwerts.
  • Hinweis: Wir arbeiten ausschliesslich auf der Grundlage der ADSp – neuester Fassung (siehe AGB). Diese beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach §431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5,00 EUR / Kg; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR / Kg sowie darüber hinaus je Schadenfall auf 1 Mio. bzw. Schadenereignis auf 2 Mio. EUR oder 2 SZR / Kg, je nachdem welcher Betrag höher ist.
    Ziffer 27 ADSp gilt nicht als Haftungsverzicht im Sinne von Art. 25 Montrealer Übereinkommen.


  • Daher sollte vor jedem Transport entschieden werden:

  • Nutzung der eigenen, bereits bestehenden Transportversicherung
  • Abschluß einer Transportversicherung über ZELL & MOHR
  • Verzicht auf eine Transportversicherung und Schadenregulierung gem. ADSp – neuester Fassung.
Hamburg 06:37 Hong Kong 13:37 London 05:37 Los Angeles 21:37 Mumbai 11:07
New York 00:37 Rio de Janeiro 02:37 Singapore 13:37 Sydney 15:37 Tokyo 14:37