Mindestlohngesetz (MiLoG)
Verpflichtungserklärung in Bezug auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) gültig ab 01.01.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kundschaft,
hiermit verpflichten wir uns, die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des Mindestlohnes zu erfüllen, u.a. den gesetzlichen Mindestlohn an unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entrichten.
Weiterhin verpflichten wir uns, Nachunternehmer oder beauftragte Verleiher zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes an deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verpflichten.
Wir haften gegenüber unserem Auftraggeber, sofern wir gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere gesetzliche Mindestlohnvorschriften, verstoßen.
Sollte unser Auftraggeber, wegen der Verletzung gesetzlicher Vorschriften durch uns in Anspruch genommen werden, werden wir diesen von sämtlichen Ansprüchen und eventuell auch erwachsenden Kosten der Rechtsverteidigung freihalten.
Download der Verplichtungserklärung Zell & Mohr GmbH
Download der Verplichtungserklärung Zell & Mohr Luftfracht GmbH